Dieser Beitrag gibt eine Einführung in die "Flächenergebnisanpassungen" in RFEM 6, die der in RFEM 5 implementierten Funktion der "Glättungsbereiche" entsprechen.
RFEM 5 bietet im Menü "Ergebnisse" → "Neuer Glättungsbereich" die Option einen Glättungsbereich zu definieren. Dabei kann zwischen einer rechteckigen, kreisförmigen oder elliptischen Form gewählt werden. Dieses Werkzeug kann beispielsweise verwendet werden, um Singularitäten durch Knotenlasten auf einen gewünschten Glättungsbereich zu "verschmieren".
Die geglätteten Schnittgrößen aus zuvor definierten Glättungsbereichen können auch zur Bemessung von Betonflächen herangezogen werden. Dazu wird im Modul RF-BETON Flächen die Schaltfläche [Details...] betätigt und die entsprechende Checkbox aktiviert. Wurden vorher keine Glättungsbereiche definiert, ist diese Funktion nicht zugänglich.
Um die geglätteten Schnittgrößen aus den Glättungsbereichen auch für die Bemessung von Betonflächen in RF-BETON Flächen zu verwenden, müssen diese im Modul aktiviert werden. Dies geschieht über die Schaltfläche [Details] im Register "Extras" durch die Aktivierung der Option "Geglättete Schnittgrößen in definierten Glättungsbereichen für GZT-Berechnung und analytisches Verfahren der GZG-Berechnung verwenden".
Bei den Glättungsbereichen ist es möglich, als Projektion einen Vektor zu verwenden. Damit ist die Definition von Glättungsbreichen auch für gekrümmte Flächen möglich.
In RFEM können Bereiche definiert werden, in denen die Flächenschnittgrößen nicht mit dem tatsächlichen Verlauf aus der FE-Berechnung, sondern als Mittelwert angezeigt werden. Dabei sind unterschiedliche Einstellungen zur Schnittgrößenglättung möglich. Drei mögliche Anwendungsgebiete der Funktion "Glättungsbereich" sind nachfolgend aufgeführt.
Um für die Bemessung von Verbindungen von Flächen die Kräfte zu erhalten, kann das Ergebnis mit der Funktion "Ergebnisverlauf" der Verbindungslinie betrachtet werden. Darin stehen unter anderem Hilfsmittel wie die "Glättungslinie" und die "Glättungsbereiche" zu Verfügung.